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Erste Verurteilung im Alter von 82 Jahren

Teilbedingte Haftstrafe für demn ehemaligen Unternehmer.
Teilbedingte Haftstrafe für demn ehemaligen Unternehmer. ©VOL.AT/Rauch
Teilbedingte Geldstrafe für ehemaligen Unternehmer, der mit zu spätem Konkurs Gläubiger geschädigt hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Nun ist der 82-jährige Pensionist vorbestraft. Der ehemalige Skiliftunternehmer wurde am Landesgericht Feldkirch bestraft, weil er seine finanziell schwer angeschlagene Firma zu lange geführt hat und dabei einen Gläubiger begünstigt und andere Gläubiger geschädigt hat.

Der unbescholtene Angeklagte mit dem Pensionistenbezug von 1100 Euro wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 480 Euro.

Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger sofort einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen Begünstigung eines Gläubigers, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und eines Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz. Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis betragen.

Verurteilt wurde der Ex-Unternehmer vor allem deswegen, weil er einen seiner Gläubiger begünstigt hat. Dabei hat es sich um seinen Sohn gehandelt. Der Angeklagte hat für sein Unternehmen von seinem Sohn Darlehen über 517.000 Euro erhalten. Die Forderung des Sohnes wurde vom Unternehmen grundbücherlich besichert.

Andere Gläubiger wurden auch dadurch geschädigt, dass der Angeklagte vor dem Konkurs zu lange versucht hat, sein zahlungsunfähig gewordenes Skigebiet-Unternehmen am Leben zu erhalten.

Emotional verbunden

Der Angeklagte hätte sein Unternehmen rechtzeitig vor dem Konkurs aufgeben sollen, weil es nicht mehr wirtschaftlich zu führen gewesen sei, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Mildernd wertete der Richter neben der Unbescholtenheit des 82-Jährigen auch den Umstand, dass es menschlich verständlich sei, dass der Angeklagte das von ihm aufgebaute Unternehmen zu retten versucht habe. Die Firma sei für ihn ja wie ein Kind gewesen, mit dem er emotional stark verbunden gewesen sei.

Der Angeklagte beantragte zwar einen Freispruch, akzeptierte dann aber am Ende der Verhandlung seine Bestrafung. Er verwies darauf, dass es ihm leider nicht gelungen sei, mit Investoren sein Unternehmen zu retten. Der Pensionist bedankte sich beim Richter und beim Staatsanwalt für das faire Verfahren.

Der Richter merkte an, dass der Angeklagte mit dem wirtschaftlichen Untergang seines jahrzehntelang mit viel Einsatz geführten Unternehmens eigentlich schon genug gestraft sei. Leider müsse das Strafgericht mit dem Strafverfahren auch ein wenig das Lebenswerk des 82-Jährigen beurteilen.

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