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Erste Sammelklage gegen AWD eingebracht

Seit Dienstag ist es fix: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zieht gegen den Finanzdienstleister AWD vor Gericht. Die entsprechende 90-seitige Klage für 125 Geschädigte sei gestern beim Handelsgericht Wien eingebracht worden, sagte VKI-Rechtsexperte Peter Kolba am Mittwoch vor Journalisten.
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Der Gesamtstreitwert der ersten Sammelklage beläuft sich auf rund 2 Mio. Euro, der Rechtsstreit könnte bis zu zehn Jahre dauern. Der Vorwurf der Konsumentenschützer lautet, dass es durch AWD zu einer “systematischen Falschberatung” beim Verkauf von Aktien der Immofinanz und Immoeast gekommen ist. AWD weist diese Vorwürfe erwartungsgemäß vehement zurück.

Unterstützt wird der VKI vom deutschen Prozessfinanzierer Foris. “Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass das Verfahren gewonnen wird”, sagte Foris-Vorstand Ulrich Tödtmann. Insgesamt haben sich 2.500 Österreicher an der Sammelklage beteiligt. Der Anschluss daran hat pro Person 40 Euro ausgemacht, sagte Kolba. Der Gesamtschaden liegt laut VKI bei etwa 40 Mio. Euro. Sollte das Verfahren gewonnen werden, erhalten die Kläger in der Regel einen Anteil von 70 bis 80 Prozent, sagte Tödtmann. Im konkreten Fall sei es “näher bei 80 Prozent”. Der VKI verdiene nichts am Prozess, sagte Kolba.

Konkret bemängelt der VKI, dass die AWD-Berater den Begriff “Aktie” in vielen Fällen bewusst verschweigen hätten und stattdessen das Veranlagungsprodukt als “Investmentfonds” bezeichnet wurde. Des weiteren seien die Aktien oft als “mündelsicher” beworben worden. Die Berater hätten sich dabei auf ein Gutachten der Constantia-Privatbank bezogen. Die Mündelsicherheit gelte aber nur, wenn die Veranlagung “im Rahmen eines sinnvollen Portfoliomix erfolgt” und dafür gesorgt sei, dass die Verwaltung “sachkundig vorgenommen wird”, heißt es im Gutachten. Diese Zusätze haben die AWD-Berater laut Kolba bei den Kundengesprächen oft nicht erwähnt. Es sei empfohlen wurden, alles auf Immofinanz zusetzen und als die Aktienkurse absackten, wurde von Beraterseite von einem Verkauf abgeraten, so Kolba.

Ein weiterer VKI-Vorwurf ist, dass die AWD-Berater von ihren Vorgesetzen angetrieben wurden, die Aktien von Immofinanz und Immoeast bevorzugt zu verkaufen. Kritisiert wird auch, dass sich die AWD-Berater selbst bestätigten, korrekt auf die Risiken hingewiesen zu haben, ohne das es wirklich so gewesen ist.

Laut Konsumentenschützern wurde dem AWD mehrfach angeboten, die Fälle außergerichtlich zu lösen. Der Finanzdienstleister wisse “aus eigener Erfahrung”, dass ein Vergleich mit dem VKI klappen kann, sagte Kolba. Er verwies dabei auf Beschwerden im Zusammenhang mit “Boden-Invest” im Jahr 2004. Da dieses Angebot nicht angenommen wurde, sei die Klage eingereicht worden. Sollte sich der Finanzdienstleister in die Verjährung retten wollen, werde Foris dem VKI eine weitere Sammelklage finanzieren, kündigte Tödtmann an. Einige Fälle würden bereits im Frühjahr 2010 verjähren. Den Vorwurf, dass eine Sammelklage für den konkreten Fall aufgrund der unterschiedlichen Beratungsgespräche nicht geeignet sei, wies Kolba zurück: “Wir behaupten, dass die Beratungsgespräche ähnlich abgelaufen sind.”

Erwartungsgemäß wehrt sich AWD erneut gegen die VKI-Vorwürfe – wie bereits im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz. Der VKI wollte von Anfang an eine Pauschalzahlung erzielen und habe sämtliche vom Finanzdienstleister angebotenen Vorgehensweisen abgelehnt, hieß es in einer Aussendung von AWD. Der Vorwurf der Falschberatung wird ebenfalls zurückgewiesen. Die Gesprächsnotizen würden belegen, dass auf die Risken hingewiesen wurde.

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