AA

Erste Reaktionen

Bregenz - Die "Frontal 21" – Reportage zur "Fluchtburg Liechtenstein" zieht weite Kreise. So wurde die österreichische Finanzmarktaufsicht bereits vom genauen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und hat eine Untersuchung in die Wege geleitet.

Nach ersten Aussagen wird die Rolle der „Vorarlberger Volksbank“ nun genauer durchleuchtet, wie der Pressesprecher der FMA, Klaus Grubelnik, gegenüber VOL Live bestätigte.

Die Volksbank selbst äußerte sich in einer Presseaussendung gegenüber VOL Live wie folgt:

Kann man bei der Volksbank – wie im ZDF dargestellt – unversteuertes Geld anlegen?

Es gibt klare Richtlinien für die Veranlagung von Geld, an die wir uns halten – auch in diesem Fall. Wir müssen überprüfen, ob die Gelder aus offiziellen und rechtmäßigen Quellen stammen, wir verlangen eine Legitimation des Kunden als Besitzer des Geldes und er wird von uns darauf aufmerksam gemacht, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich ist und dass es sich beim Abzug der EU-Quellensteuer um keine Endbesteuerung handelt.

Diese drei Punkte werden vor Anschluss eines Geschäfts immer erfüllt. Im vom ZDF dargestellten Fall liegt kein Gesetzesverstoß vor, wir geben aber zu, dass in diesem Fall nicht schon während des Beratungsgesprächs ausdrücklich auf die Steuerpflicht hingewiesen wurde. Es wurde in diesem Beratungsgespräch klar gegen die Grundhaltung der Volksbank Vorarlberg bezüglich der Aufklärungspflicht in steuerlichen Fragen verstoßen. Dies hat uns veranlasst, unsere bereits laufenden Maßnahmen sofort zu verstärken.

Welche Konsequenzen zieht die Volksbank Vorarlberg?

Bis jetzt gab es die Anweisung, dass auf diese Steuerpflicht mündlich hingewiesen wird. Der aktuelle Fall zeigt, dass wir zur lückenlosen Kontrolle eine schriftliche Dokumentation brauchen. Im Zuge von Schulungen wurde dies bereits in einigen Filialen eingeführt, ab sofort wird die Schriftlichkeit in der gesamten Volksbank Vorarlberg Gruppe verpflichtend angewiesen. Ab sofort muss jeder Kunde vor Vertragsabschluss unterschreiben, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen zuständig ist. Diese Unterzeichnungspflicht für die Steuerverantwortung des Kunden wird in einigen Filialen bereits praktiziert.

Ist die im ZDF gezeigte Vorgehensweise bei der Volksbank üblich?

Die Volksbank Vorarlberg hat in den letzten Wochen verstärkt Schulungen für Kundenbetreuer zum Thema Sorgfaltspflicht bei Veranlagungen durchgeführt – ein besonderer Schwerpunkt war dabei der Hinweis auf die Endbesteuerungspflicht.In diesem Zusammenhang wurden auch bestehende Formulare überarbeitet und mit dem Passus der Endbesteuerung ergänzt.

Wir prüfen, ob die Gelder, die veranlagt werden sollen aus rechtmäßigen Quellen stammen (wie Mieteinkünfte, Unternehmenserträge, Wohnungsverkauf, etc), wir können aber nicht überprüfen, ob diese Gelder im Heimatland des Kunden ordnungsgemäß versteuert werden.

Wird der dargestellte Fall wahrheitsgetreu wiedergegeben?

Der dargestellte Fall ist eine Verkürzung von zwei Beratungsgesprächen über insgesamt 4 Stunden – die Auswahl der Statements wurde so getroffen, dass sie zur Intention der Berichterstattung passt. Die „Wahrheit“ bestimmt immer derjenige, der den Bericht beauftragt und umsetzt. Wir werden diesen Fall exakt prüfen und uns rechtliche Schritte vorbehalten.

Wurde die Sorgfaltspflicht eingehalten?

Ganz klar – ja. Auch wenn während des Beratungsgesprächs auf die Endbesteuerung zuwenig eingegangen wurde, wird vor Vertragsabschluss immer dezidiert darauf hingewiesen.

Zusammenfassung

Wir verlangen einen Nachweis, woher das Geld kommt – gemäß internationalen Geldwäscherichtlinien – damit wird sichergestellt, dass kein kriminelles Geld etwa aus Drogen, Terror oder aus Waffen stammt. Wir verlangen vor Abschluss die Legitimation des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten – damit der Besitzer des Geldes bekannt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass mit Abzug der EU-Quellensteuer keine Endbesteuerung eintritt und der Kunde verpflichtet ist, in seinem Heimatland für eine ordnungsgemäße Versteuerung seiner weltweiten Einkünfte selbst verantwortlich ist. Aber es ist nicht die Aufgabe der Bank, die Steuererklärungen des Kunden zu prüfen und schon gar nicht sind wir berechtigt, Meldung zu erstatten. Usus in der Volksbank: vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung – also vor der Vertragsunterzeichnung – müssen diese drei Punkte eindeutig geklärt und nachgewiesen werden. Sofortmaßnahme – gibt ab heute: damit diese Anweisungen lückenlos befolgt werden, müssen ab sofort alle Kunden unterschreiben, dass sie ihre Einnahmen selbst versteuern.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Erste Reaktionen