Sieben Mütter, vertreten durch die Vorarlberger Arbeiterkammer (AK), wehrten sich gegen die gestellten Rückforderungen. Brigitte Hutterer von der AK sprach von einer Ungleichbehandlung par excellence, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Die Urteile erfolgen schriftlich.
Betroffen war etwa eine türkische Mutter von drei Kindern. Ihr seien die Informationen zum Antrag nicht übersetzt worden, gab sie an. Nachdem zwei ihrer Kinder behindert seien, habe sie das Geld dringend gebraucht. In einem anderen Fall konnte eine Mutter nicht beweisen, dass sie für sechs Kinder unterhaltspflichtig ist, und auch das Geburtsdatum ihres jüngsten Sohnes konnte sie nicht nennen. Zwei Prozesse wurden vertagt, ein weiterer abberaumt.
Laut Hutterer sind die Berechnungen für den Zuschuss so kompliziert, dass sie nicht einmal von Fachleuten verstanden werden. Ihre Mandantinnen hätten alle gutgläubig einen Antrag gestellt, und zwar ohne Bereicherungsabsicht. Bei den Prozessen wurde gemäß dem Rundfunk-Bericht deutlich, dass die Mütter von Seiten der Gebietskrankenkasse oft schlecht bis gar nicht informiert worden waren.
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