Erste Klagen wegen fehlender Mietpreisbremse eingebracht

"Welche Auswirkungen die beiden Urteile des OGH auf bestehende Verträge haben, ist auch in Fachkreisen höchst umstritten", hatte es vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) geheißen, als Peschel sein Vorgehen im Hochsommer angekündigt hatte. "Die Sonderbestimmungen des Mietrechts beschränken die Rückforderbarkeit auf drei Jahre."
Peschel hingegen bekräftigte am Dienstag via Aussendung, dass viele der Wertsicherungsklauseln "aufgrund aktueller Urteile des OGH unzulässig" seien. "Sie verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz."
Die Vermieterseite sei "beunruhigt und versucht das Problem kleinzureden", werfe "Nebelgranaten", so der Anwalt. So gehe es nicht nur um einige Tausend betroffene Mieterinnen und Mieter, so wie dies die Immobilienwirtschaft darstelle und auch nicht nur um drei Jahre. "Wir gehen von einer deutlich höheren Anzahl betroffener Verträge aus und sehen auch die rechtliche Grundlage für eine 30-jährige Rückforderungsmöglichkeit unzulässiger Mieterhöhungen als erfüllt an", so Peschel. Seine Wiener Kanzlei habe nun österreichweit die ersten Klagen eingebracht, mehr Infos unter mietzinsklage.at.
Bei Erfolg erhielten die Mieter und Mieterinnen zu Unrecht erhöhte Mietzinse zurück und müssten fortan nur mehr den ursprünglich vereinbarten Mietzins bezahlen. Die Kanzlei geht von den ersten Urteilen Anfang nächstes Jahr aus. Aus Sicht des ÖVI ist es "mehr als fraglich, ob der OGH das wirklich im konkreten Einzelfall auch so entscheiden wird", wie auf Basis einer von der Arbeiterkammer (AK) angestrengten Musterklage (8 Ob 37/23h und 2 Ob 36/23t).
Rund um die von ÖVP und Grünen angekündigte Mietpreisbremse ist es zuletzt öffentlich still geworden, im Hintergrund liefen aber Gespräche. Die Rede war davon, dass es nun doch eine einfachgesetzliche Lösung geben werde anstatt eines Gesetzes im Verfassungsrang. Die für den Verfassungsrang notwendige Zweidrittelmehrheit war zuletzt nicht in Sicht.
Angekündigt hatte die Koalition Ende August, dass Mietende künftig höchstens Mieterhöhungen von 5 Prozent pro Jahr erwarten - gültig über drei Jahre. Ab 2027 soll sowohl bei Kategorie- als auch bei Richtwertmieten die Valorisierung anhand der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre berechnet werden und der 5 Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt werden, heißt es im Entwurf "Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz" weiter. Der Gesetzesentwurf wurde dem zuständigen Bautenausschuss im Parlament zugewiesen. Im Entwurf finden sich Verfassungsbestimmungen. Mit der Zweidrittelmehrheit wäre die Rechtssicherheit höher.
(APA)
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