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Erste Klage gegen Kindergeld-Rückzahlung

Wien - Beim Landesgericht Klagenfurt wird am Freitag die erste Klage gegen die Rückzahlung von wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze zu Unrecht bezogenem Kindergeld eingebracht.

Mit Unterstützung des BZÖ wendet sich eine Mutter dagegen, insgesamt 3.006 Euro zurückzahlen zu müssen.

In der Klage – die sich gegen zwei Bescheide der Kärntner Gebietskrankenkasse richtet – wird argumentiert, dass die Frau die Leistungen „gutgläubig empfanden und verbraucht“ habe. Konkret geht es um das Kindergeld und den Zuschuss dazu vom August 2002 bis Ende 2003.

BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler kündigte am Freitag in einer Aussendung weitere vom BZÖ unterstützte Klagen an. Er nannte die Aufforderung zur Rückzahlung „soziale Brutalität der Sonderklasse“.

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