Mit Unterstützung des BZÖ wendet sich eine Mutter dagegen, insgesamt 3.006 Euro zurückzahlen zu müssen.
In der Klage – die sich gegen zwei Bescheide der Kärntner Gebietskrankenkasse richtet – wird argumentiert, dass die Frau die Leistungen gutgläubig empfanden und verbraucht habe. Konkret geht es um das Kindergeld und den Zuschuss dazu vom August 2002 bis Ende 2003.
BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler kündigte am Freitag in einer Aussendung weitere vom BZÖ unterstützte Klagen an. Er nannte die Aufforderung zur Rückzahlung soziale Brutalität der Sonderklasse.
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