Erste Ergebnisse nach Flugzeugabsturz in Tirol
“Er konnte daher nur im Sichtflug fliegen und so war der Flug auch angelegt”, sagte der Einsatzleiter, Peter Urbanek, der APA. Es gebe an Bord einer solchen Maschine Instrumente, mit denen man “blindfliegen” könne. “Dazu braucht man aber eine gesonderte Ausbildung sowie eine Prüfung. Das hatte der Pilot jedoch nicht”, erklärte Urbanek. Dies lasse aber nicht den Schluss zu, dass er gar nicht fliegen hätte dürfen. Ansonsten gebe es hinsichtlich der angekündigten Beleuchtung des “Fluglebenslaufes” des Piloten keine Neuigkeit, meinte Urbanek.
Das Flugzeugunglück hatte sich am Sonntag ereignet. An Bord der zweimotorigen Cessna mit der Kennung “N738W” befanden sich der Pilot aus dem Bezirk Zell am See und sieben Fluggäste aus dem Zillertal. Für den Piloten und fünf Passagiere kam jede Hilfe zu spät. Ein Insasse überlebte mit leichten Verletzungen, ein zweiter wurde mit schweren Verletzungen in die Innsbrucker Klinik eingeliefert.
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