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Erst angezeigt, dann der Aussage entschlagen

Polizei und Justiz wurden umsonst bemüht, die Verfahrenskosten trägt der Bund.
Polizei und Justiz wurden umsonst bemüht, die Verfahrenskosten trägt der Bund. ©Eckert
48-Jähriger von Messerdrohung und Nötigung freigesprochen – Verwandte hatten keine Lust mehr auszusagen.

Von: Christiane Eckert

Die rumänischen Geschwistern leben wohl schon länger im Streit. Doch im November alarmierte die 41-jährige Frau die Polizei. Ihr Bruder habe ihr gedroht, am Abend vorbeizukommen und sie abzustechen. Außerdem habe er Schläge angedroht und sie aus ihrem Wagen gezerrt, so die Anzeigenerstatterin. Auch ihr Mann könne dies bezeugen. Gestern war der Prozess gegen den 48-jährigen Angeklagten. Doch der beschönigt: „Ganz anders gesagt, nicht so gemeint und gezerrt schon gar nicht“, sagt er. In seiner Heimat rede man halt ein wenig hitziger, meint er.

Zu spät und schweigsam

Das „Opfer“ kommt eine knappe Stunde zu spät und sagt dann, dass es nichts sagen will. Auch der Schwager des Angeklagten deutet sofort, dass er nicht gewillt ist, Licht ins Dunkel der Vorwürfe zu bringen. Somit haben sich Polizei und Justiz um Aufklärung bemüht, doch das Verfahren endet wie so oft mit Freispruch, weil sich die einstigen Anzeigenerstatter plötzlich der Aussage entschlagen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bund. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Red.)

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