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Erst 15-jähriger Erpresser schockierte das Gericht

Wegen 50 Euro mit umbringen bedroht.
Wegen 50 Euro mit umbringen bedroht. ©Symbolbild/Bilderbox
Die Gewaltbereitschaft eines skrupellosen 15-Jährigen schockierte nicht nur den Richter und die Staatsanwältin, sondern sogar seinen Rechtsanwalt. Verteidiger Andreas Brandtner sagte in der Gerichtsverhandlung, das Verhalten seines Mandanten sei bedenklich. Er habe so etwas in 30 Jahren als Anwalt zuvor noch nie erlebt.

Der beschuldigte Jugendliche habe vor der Polizei zu Protokoll gegeben, er habe den erpressten Alterskollegen tatsächlich umbringen wollen. Der 15-Jährige hatte im Juni einem gleichaltrigen Bekannten geschrieben, er werde ihn umbringen, sollten 50 Euro nicht sofort bezahlt werden. Er habe Lust, jemanden zu töten. Der erpresste Schüler hat nichts bezahlt, sondern die Polizei verständigt.

Der geständige Angeklagte wurde beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung schuldig gesprochen. Der unbescholtene Jugendliche wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Die Geldstrafe für den Arbeitslosen setzt sich aus 200 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Der minderjährige Deutsche, der einige Zeit obdachlos gewesen ist, erhält Bewährungshilfe und muss erneut an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen. Das Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig.

„Keine große Hoffnung“

Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet etwas mehr als neun Monaten Gefängnis. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte fünf Jahre Haft betragen. Der Strafrahmen für Erwachsene bewegt sich zwischen ein und zehn Jahren Gefängnis.

Er habe „keine große Hoffnung“, dass die Strafe den gewünschten Erfolg bringe, sagte Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender des Schöffensenats. Wenn sich der aggressive Bursche nicht ändere, sei zu befürchten, dass man sich eines Tages im Schwurgerichtssaal wiedersehe, bei einem Mordprozess. Als Tatmotiv gab der Angeklagte an, der Schüler habe ein Mädchen geschlagen. Er räumte ein, dass es nicht logisch sei, deswegen mit einer Todesdrohung für sich selbst 50 Euro zu fordern.

Noch nicht geurteilt wurde über die wegen einer Drohung in der Hauptverhandlung ausgedehnte Anklage: Das 15-jährige Opfer gab im Gerichtssaal an, der Angeklagte habe ihn zwei Tage vor der Verhandlung mit einem Messer bedroht und zu ihm gesagt, er solle aufpassen, was er im Prozess als Zeuge sage.

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