Der 29-jährige Kurde wurde wegen schweren Raubes, Freiheitsentziehung sowie wegen Verstoß gegen das Waffengesetz zu acht Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre davon hat er schon abgesessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Nicolas Stieger, der Anwalt des Angeklagten, kündigte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde an.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit 6:2-Stimmen für schuldig, bei der ersten Verurteilung im September 2002 war die Abstimmung mit 5:3 noch knapper ausgegangen. Während der Entlastungszeuge vor Gericht einen unglaubwürdigen Eindruck machte, identifizierte ein damaliges Opfer des Überfalls auf das Dornbirner Lokal Ali Baba den Angeklagten ein weiteres Mal als Täter. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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