Die Frau war bereits im Mai dieses Jahres verurteilt worden, dennoch entwendete sie unmittelbar nach der Verurteilung schon wieder einer Bekannten deren Bankomatkarte. Über ein Jahr hindurch behob sie immer wieder Geld und verspielte dieses im Casino.
Über 16.000 Euro Schaden sind entstanden. Dafür muss die angeblich Spielsüchtige nun in Haft. Den Schaden muss sie wieder gut machen, was in der Praxis allerdings kaum zu bewerkstelligen sein wird. Das Urteil ist rechtskräftig. VN
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