Im Fall des von der FPÖ Wien angezeigten Asylwerbers, der in Oberösterreich eine Lehre absolviert, hat die Staatsanwaltschaft Wels das Ermittlungsverfahren bereits eingestellt und festgestellt, dass es sich bei der Gruppierung, für die der Jugendliche auf Facebook Sympathie bekundete, um keine terroristische Vereinigung handle. Das teilte Landesrat Rudi Anschober (Grüne) am Mittwoch mit.
Verdacht auf Symphatisierung mit terroristischen Vereinigungen
“Im Facebookaccount wurden – außer der Sympathiebekundung für Liwa Fatemiyoun – keinerlei Hinweise auf terroristische Vereinigungen gefunden, darüber hinaus handelt es sich bei Liwa Fatemiyoun um keine terr. Vereinigung (ist nicht in der Liste) und wurde dies bereits durch ein SV-GA in einem Verfahren in Klagenfurt bestätigt”, zitierte Anschober aus der Einstellungsbegründung der Behörde.
Die Freiheitlichen hatten den Lehrling angezeigt, weil er laut seinem Facebook-Profil mit der angeblichen Terrororganisation “Liwa Fatemiyoun” sympathisiere. Wie sich herausstellte, gehörte das Profil aber jemand anderem und die Ermittlungen gegen den Lehrling wurden binnen weniger Tage eingestellt. Erst später veröffentlichte Gudenus eine Richtigstellung.
“Die absolute Blamage”, so Anschober
“Somit war an Gudenus’ Vorwürfen alles falsch. Die absolute Blamage. Gudenus hat nicht nur den falschen Lehrling beschuldigt, auch der Vorwurf als solches war falsch”, schloss Anschober. Eine Klage gegen FPÖ-Nationalratsklubobmann Johann Gudenus wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gemäß Paragraf 6 Mediengesetz werde schrittweise vorbereitet. Es gehe vor allem darum, den betroffenen Lehrling zu rehabilitieren. Grundsätzlich solle deutlich werden, dass man nicht leichtfertig Behauptungen in die Öffentlichkeit stellen könne, sagte Anschober.
(APA/Red)
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