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"Ermitteln intensiv": Polizei fahndet nach Sex-Unhold in Bregenz

©W&W/Purin
Der W&W Artikel über die geschlechtlichen Nötigungen im Bereich Bregenz-Vorkloster löste zahlreiche Fragen bei den Lesern aus. WANN & WO hat bei der Polizei nachgehakt.
"Frauen, passt bitte auf euch auf"

„Wäre es denkbar, dass Kameras in solchen Gegenden angebracht werden?“ „Ab welchem Zeitpunkt würde ein DNA-Abgleich von Menschen aus der Umgebung in Frage?“ „Wer darf wann einen Pfefferspray einsetzen?“ – dies ist nur eine Auswahl an Reaktionen, die W&W auf den Artikel vom Sonntag erhielt.

Mehrere Opfer vernommen

„Derzeit sind mehrere Straftaten Gegenstand unserer Ermittlungen und es wurden diesbezüglich auch die Opfer zu deren Wahrnehmungen bei den jeweiligen Delikten von der Polizei vernommen. Die Opfervernehmungen werden im Zu­­sammenhang mit Sexualdelikten von besonders ausgebildeten Beamt­innen durchgeführt. Wenn sich wesentliche neue Erkenntnisse ergeben, ein zunächst unbekannter Täter ausgeforscht werden kann oder weitere Informationen von den Opfern benötigt würden, werden diese von den Ermittlern auch aktiv kontaktiert“, wie Susanne Moll, Pressesprecherin der Polizei, informiert.

Opfer und Zeugen befragt

Aber was müsste eigentlich passieren, damit die Beamten einen DNA-Abgleich von Menschen in der Umgebung vornehmen? „Dies ist eine Ermittlungsmaßnahme, welche in sehr großem Maße in die Persönlichkeitsrechte von weit überwiegend völlig unschuldigen Menschen eingreift und daher nur mit größter Sorgfalt und unter strikter Wahrung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden darf. Zudem muss eine entsprechende Erfolgsaussicht gewährleistet sein. Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit einer DNA-Reihenuntersuchung vor, wenn ein entsprechend schweres Verbrechen vorliegt (was im gegenständlichen Zusammenhang durchaus gegeben ist), der Personenkreis, in welchem sich der Täter befindet, durch bestimmte Merkmale eingegrenzt werden kann und ohne eine solche Reihenuntersuchung die Aufklärung der Straftaten erschwert wäre.“ Um den mutmaßlichen Täter zu finden, setzt die Polizei auf aktive Ermittlungsmaßnahmen: „Das beinhaltet beispielsweise, dass Opfer und Zeugen befragt sowie vorhandene Spuren ausgewertet werden. Um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden, ist es leider nicht möglich, im Detail auf die bereits gesetzten oder noch geplanten Ermittlungsmaßnahmen einzugehen. Wir werden alle zur Verfügung stehenden und rechtlich zulässigen Mittel einsetzen, um den derzeit noch unbekannten Täter möglichst zeitnah auszuforschen“, so Moll.

“Intensive Ermittlungen der Polizei”

Susanne Moll, Öffentlichkeitsarbeit Polizei: „Im Zusammenhang mit mehreren geschlechtlichen Nötigungen im Bereich Bregenz-Vorkloster werden derzeit intensive Ermittlungen der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Bregenz in enger Kooperation mit dem Ermittlungsbereich Sexualdelikte beim Landeskriminalamt Vorarlberg geführt.“

Kameras im Bereich der Achsiedlung?

„Das Sicherheitspolizeigesetz sieht eine polizeiliche Videoüberwachung nur unter strengen Auflagen vor. So müsste der überwachte Bereich beispielsweise deutlich sichtbar gekennzeichnet werden. Allerdings wird es kaum möglich sein, die gesamte Achsiedlung oder gar das gesamte Vorkloster mit Videokameras polizeilich zu überwachen. Zudem wäre zu befürchten, dass ein unbekannter Täter lediglich seinen Aktionsraum verlagert und die Gefahr durch diese Maßnahme nicht beseitigt, sondern lediglich verdrängt würde.“

Mehr Polizeistreifen vor Ort?

„Selbstverständlich reagiert die Polizei umgehend auf bekannte Kriminalitätsphänomene und passt auch die Streifentätigkeiten laufend den aktuellen Herausforderungen an.“

Anwendung von Pfefferspray?

„Bei einem Pfefferspray handelt es sich um eine Waffe im Sinne des § 1 Zi. 1 Waffengesetz. Der Besitz eines Pfeffersprays ist in Österreich allen Menschen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die kein Waffenverbot verhängt wurde. Der Einsatz gegen Menschen ist nur zulässig, um in einer vorliegenden Notwehrsituation einen Angriff abzuwehren.“

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