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"Erlaubnis zum Fernbleiben wird genau geprüft"

©VOL.AT/Steurer
In Vorarlberg erhalten Schüler österreichweit am häufigsten vom Landesschulrat die Erlaubnis zum mehr als einwöchigen Fernbleiben vom Unterricht. Landesrätin Bernadette Mennel begründet die Zahlen, und betont, dass es sich um gesetzeskonformes Vorgehen handle.

2014/15 wurde im Ländle die Erlaubnis zum mehr als einwöchigen Fernbleiben vom Unterricht häufiger gestattet als in den wesentlich schülerstärkeren Bundesländern Wien, Ober- und Niederösterreich, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Insgesamt handelte es sich um 112 Fälle, in Wien waren es 106, in Oberösterreich 96 und in Niederösterreich 62. In Salzburg wurde Schülern 59 Mal das längere Fernbleiben aus begründetem Anlass gestattet, in Kärnten 41 Mal.

Landesrätin Bernadette Mennel betont im Gespräch mit VOL.AT, dass sich die höhere Zahl vor allem durch die Mithilfe von Schülern – im Jahr 2014/2015 waren es 46 unter-14-jährige und vier 14-15-Jährige – auf einer Alpe herleite. Deshalb könne hier auch kein direkter Vergleich etwa mit Wien, Ober- und Niederösterreich gezogen werden. Was die Mithilfe auf einer Alpe anbelange, betont Mennel, dass hier im Voraus genau geprüft werde. Das Vorgehen sei gesetzeskonform gemäß Schulpflichtgesetz. Das mitgehen auf eine Alpe habe viele Vorteile – auch hier gebe es viel zu lernen, hebt Mennel die positiven pädagogischen Aspekte hervor. Außerdem dürfe nicht unterschätzt werden, dass hier ein äußerst wichtiger Beitrag zur Landschaftspflege geleistet werde.

Ziehe man die “Älpler” ab, relativiere sich der Vergleich mit den anderen Bundesländern wieder. Auch bei den restlichen Kindern und Jugendlichen werde streng geprüft, ob ein begründeter Anlass für ein mehr als einwöchiges Fernbleiben vom Unterricht vorliege. Als Beispiele nannte Mennel hier etwa Krankheits- und Todesfälle in der Familie, Sport- oder Musikveranstaltungen oder Sprachreisen.

(Red./VOL.AT)

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