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Erholungsurlaub für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können in Vorarlberg ab August unter bestimmten Voraussetzungen ein Mal jährlich einen einwöchigen Erholungsurlaub im Rossbad Krumbach (Bregenzerwald) in Anspruch nehmen.

Die pflegenden Angehörigen leisten eine sozial sehr wertvolle aber sicherlich nicht immer leichte Arbeit. Die Vorarlberger Landesregierung ist seit Jahren bemüht, den pflegenden Angehörigen Unterstützung zu bieten. Gemeinsam mit Arbeiterkammerpräsident Josef Fink und VGKK-Obmann Manfred Brunner hat Soziallandesrätin Greti Schmid daher heute, Freitag, ein Angebot zur körperlichen und seelischen Regeneration präsentiert – den “Erholungsurlaub für pflegende Angehörige”.

“Wir wollen den pflegenden Angehörigen praktische Hilfe und notwendige Entlastung anbieten”, erläuterte Landesrätin Schmid die Aktion. Für einen Selbstkostenbeitrag von 50 Euro können die pflegenden Angehörigen eine erholsame Woche im “Rossbad” Krumbach verbringen: Das Angebot umfasst neben dem Aufenthalt mit Vollpension, der von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse finanziert wird, und Anwendungen im Kneippkurhaus, deren Kosten von Land und Arbeiterkammer getragen werden, die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs der AK, der bei pflegerischen Aufgaben und dem Umgang mit psychischen Belastungen helfen soll. “Ein typischer Fall für eine berechtigte Inanspruchnahme der Hilfe für Helfende ist die bis an ihre physischen und psychischen Grenzen belastete Frau, die ihre betagte Mutter rund um die Uhr versorgt und dabei selbst Gefahr läuft, dauerhaft gesundheitlichen Schaden zu nehmen.” so VGKK-Obmann Brunner.

Teilnehmen kann, wer …

  • bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichert ist,
  • seit mindestens einem halben Jahr eine zu pflegende Person der Pflegestufe 3 oder höher betreut,
  • eine Person pflegt, die oder dessen Partner während des aktiven Erwerbslebens arbeiterkammerzugehörig war,
  • mit der zu pflegenden Person verwandt ist. Dazu zählen neben der Verwandtschaft in gerader Linie Ehegatten, Lebensgefährten, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern,
  • bereit sind, einen Selbstkostenbeitrag von 50 Euro zu leisten (erst die Einzahlung des Selbstbehaltes gilt als fixe Anmeldung).

Um den zurzeit noch erfreulich hohen Anteil häuslicher Pflege zu sichern, sind laut Arbeiterkammerpräsident Josef Fink Hilfsangebote wie der Pflegeurlaub wichtige Signale: “Es muss unser gemeinsames Anliegen sein, der gesellschaftlichen Entwicklung durch Unterstützung, Entlastung und Information der pflegenden Angehörigen entgegenzuwirken.”

Der Pflegeurlaub wird an drei Wochen im Herbst angeboten: 25. September bis 1. Oktober 2005, 16. bis 22. Oktober 2005 und 23. bis 29. Oktober 2005. Die Antragsformulare für die Urlaubsaktion sind bei der Vorarlberger Arbeiterkammer erhältlich.

Nähere Auskünfte gibt es bei Hans Amann von der AK-Zentrale Feldkirch (Telefon: 05522/306-1510, E-Mail: hans.amann@ak-vorarlberg.at).

Weiters liegen die Antragsforumlare auch in jeder VGKK-Servicestelle auf und sind im Internet aufrufbar. Die Broschüre “Wegbegleiter zur Pflege daheim” ist ebenfalls im Internet unter www.vorarlberg.at/senioren downloadbar.

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