Gleichzeit gab er auch Entwarnung für die Berufsgruppe. Nach erfolgreicher Intervention des Landes beim Ministerium kann die Gebietskrankenkasse die Masseurleistungen weiterhin abrechnen. Arbeitsplätze werden damit zumindest vom Gesetz her derzeit nicht gefährdet.
Denn der Beschluss der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, dass die Leistungen der Vertragsmasseure bis zum 30. Juni 2005 als abrechenbar anerkannt werden, wird nicht “gekippt” werden. Konkret heißt das: Die Verträge mit den Masseuren bleiben derzeit aufrecht. Deren Arbeitsplätze sind also nicht akut durch ein Gesetz bedroht. Auf Drängen des Landes ist man im Gesundheitsministerium erfreulicherweise zur Einsicht gekommen, dass eine sofortige Umsetzung des Gesetzes weder im Sinne der Patienten noch des Berufsstandes ist. Deshalb soll eine neue Regelung gesucht werden. Zwischenzeitlich gelten die jetzigen Bestimmungen.
Allerdings sollen laut Landesrat Bischof auch andere negative Auswirkungen des “Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes” neu geregelt werden. Durch dieses Gesetz hätten schließlich nicht nur die rund 40 Masseure ihren Arbeitsplatz verloren, sondern auch die Masseur-Betriebe selbst mangels Arbeitskräften ihre Existenzgrundlage verloren. Bischof will daher “eine gute Lösung für die Masseure, weil es auch darum geht, in Vorarlberg den Bedarf nach diesen Leistungen zu decken – qualitativ wie quantitativ.”
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