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Erbschaftssteuer am Prüfstand

Bregenz - Steht die derzeit in Österreich praktizierte Erbschaftsbesteuerung vor dem Aus? Der VfGH sah sich Einheitswerte-Bemessung an, prüft jetzt aber Erbschaftssteuer insgesamt.

Das die Erbschaftsbesteuerung vor dem Aus steht ist durchaus denkbar, zumal der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor nicht einmal eineinhalb Monaten den Beschluss fasste, die Erbschaftssteuer insgesamt (und nicht nur ihre Berechnung für Grundstücke mittels Einheitswert) auf Verfassungswidrigkeit zu überprüfen.

Dazu der Steuerexperte Mag. Martin Feurstein vom Dornbirner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüro Dr. E. Igerz: „Hauptproblem und Hauptkritikpunkt unserer aktuellen Erbschaftsbesteuerung ist nämlich, dass Vermögensgegenstände äußerst unterschiedlichen Bewertungsmethoden unterliegen. Nicht nur, dass die für Grund und Boden maßgeblichen Einheitswerte massivst von den entsprechenden Verkehrswerten abweichen, auch die Tatsache, dass ich enorm Erbschaftssteuer sparen kann, wenn die Dinge nur früh genug und raffiniert genug ausgestaltet wurden, schreien geradezu nach einer Korrektur des Istzustandes.“ Der VfGH, der über eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) in Feldkirch zu befinden hatte, in dem ebenfalls besagte Einheitswerte eine Rolle spielen, habe offenbar die Erbschaftsbesteuerung insgesamt als „Fehlkonstruktion“ enttarnt und „wird deshalb das Einkommenssteuergesetz als ganzes hoffentlich aufheben“, so die Einschätzung Feursteins.

Für den Insider, demzufolge eine entsprechende VfGH-Entscheidung bis Mitte des Jahres fallen könnte, worauf dem Bundesgesetzgeber vermutlich bis Ende 2008 eine Frist für ein neues, verfassungskonformes Erbschaftsgesetz eingeräumt würde, sind eigentlich nur zwei Alternativen zielführend. „Entweder wird die Erbschaftssteuer völlig abgeschafft, oder in eine neue Regelung werden angemessene Freibeträge eingezogen. Die Übergabe eines normalen Häuschens oder einer Wohnung von Eltern an Kinder muss erbschaftssteuerbefreit bleiben“, präzisierte Feurstein seinen Freibetragshinweis. Und: „Auch Betriebsübergaben/-nachfolgen müssen leistbar bleiben. Speziell bei schwacher Ertragslage kann die Erbschaftssteuer heute dem Übernehmer den Garaus machen“, weiß Feurstein aus konkreten Fallbeispielen.

Der Steuerberater, dessen aus Vorarlberg stammende Klientin nach dem UFS-Bescheid den VfGH angerufen hatte, sieht bei der heute praktizierten Hinterlassenschaftsbesteuerung eine ganze Reihe von Ungereimtheiten. So sei nicht nur schwer begründbar, dass Liegenschaften – sowohl von ihrer wirtschaftlichen Funktion als auch von der oft schweren Verwertbarkeit her in einer Sonderstellung – erbschaftssteuerrechtlich einem Mobiliar- oder Finanzvermögen grundsätzlich gleichgestellt sind. Auch funktionelle Unterschiede innert eines Grundbesitzes (Land- oder Forstwirtschaftsfläche, unbebaute Grundstücke, Ein-/Mehrfamilienhäuser, . . .) sollten einer gerechten, also differenzierten Bewertung unterliegen.

Das immer wieder gegen eine Abschaffung der Erbschaftssteuer strapazierte Argument, dass dann nur noch mehr Reiche zu Superreichen würden, lässt Feurstein nicht gelten. „Der bei weitem überwiegende Teil des österreichischen Erbschaftssteueraufkommens stammt von ,normalen’ Bürgern und vom Mittelstand. Sie tragen die Hauptlast des heutigen Systems.“

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