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Erben dürfen doch noch hoffen

Nach der Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshofs blieben zunächst viele Fragen offen.
Nach der Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshofs blieben zunächst viele Fragen offen. ©VN
Testamentsaffäre: Neue Details aus dem OGH-Urteil, Opfervertreter spricht von „Wendung".
OGH: Fall Ratz wird neu geprüft
Die alten Urteile im Überblick

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen in der Testamentsaffäre entschieden. Wie die VN berichteten, hielt der Vorsitzende die Urteilsbegründung derart kurz, dass eigentlich keiner der Prozessbeteiligten verstand, was denn nun Sache ist. Gestern – drei Tage (!) nach dem öffentlichen Gerichtstag – reichte der OGH nun eine „Detailübersicht zum besseren Überblick” nach.

Wie aus dem Schreiben hervorgeht, haben die Höchstrichter das erstinstanzliche Urteil zum Großteil bestätigt und sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten verworfen. Von Amts wegen aufgehoben und ans Erstgericht zurück­verwiesen wurden hingegen einzelne Schuldsprüche wegen Amtsmissbrauchs.

Ratz-Urteil aufgehoben

Wie berichtet, hat der OGH auch das Urteil gegen die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, gekippt. Damit geht das Verfahren gegen die Richterin ebenfalls zurück an den Start.

Die Details lesen Sie im ganzen Artikel in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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