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Erbaufteilung nach sechs Jahren noch nicht geregelt

Im jüngsten Gerichtsverfahren führt der Geschäftsführer des Familienunternehmens am Landesgericht Feldkirch einen Arbeitsprozess gegen seinen älteren Bruder.
Im jüngsten Gerichtsverfahren führt der Geschäftsführer des Familienunternehmens am Landesgericht Feldkirch einen Arbeitsprozess gegen seinen älteren Bruder. ©Symbolbild/Bilderbox
Die Familie streitet weiterhin vor Gericht ums Erbe und die Macht im Unternehmen. Nun wurde eines der Geschwister entlassen.

Die Chemie stimmt nicht zwischen einzelnen Mitgliedern der Familie, die im Unterland ein Chemieunternehmen betreibt. „Sie kommen nicht miteinander aus“, sagte gestern Arbeitsrichterin Anna Maria Eberle-Mayer zu den beiden Brüdern. „Die Standpunkte sind verhärtet. Deshalb wird jede Gerichtsentscheidung bekämpft.“

Das Familienoberhaupt ist 2010 im Alter von 78 Jahren verstorben. Der Alleineigentümer der Firmengruppe hat kein Testament hinterlassen. Seit seinem Tod streiten Familienmitglieder vor Gericht in zahlreichen Verfahren um die Aufteilung seines beträchtlichen Vermögens und die Macht im Familienunternehmen. Deshalb konnte das bereits sechs Jahre andauernde Verlassenschaftsverfahren noch immer nicht abgeschlossen werden.

Im jüngsten Gerichtsverfahren führt der Geschäftsführer des Familienunternehmens am Landesgericht Feldkirch einen Arbeitsprozess gegen seinen älteren Bruder. Der klagende Geschäftsführer will damit die von ihm über seinen beklagten Bruder ausgesprochene Entlassung gerichtlich durchsetzen. Sein beklagter Bruder akzeptiert die Entlassung nicht und will weiterhin als Geschäftsführer einer Sparte der Firmengruppe tätig sein. Der Kläger hat den Beklagten als Geschäftsführer der Firmengruppe abgelöst.

In der ersten Verhandlung beschäftigte sich Richterin Eberle-Mayer gestern mit der Frage, ob die Klage überhaupt ohne ausdrückliche Genehmigung des für die Verlassenschaft zuständigen Bezirksgerichts Bregenz eingebracht werden durfte.

Sein älterer Bruder sei nicht arbeitswillig. Er erscheine nicht zu Sitzungen. So begründete der 43-jährige Kläger gestern am Arbeitsgericht die Entlassung seines 46-jährigen Bruders.

In einem früheren Gerichtsprozess waren die Rollen anders verteilt. Damals wollte der klagende ältere Bruder als Geschäftsführer in einem Zivilprozess am Landesgericht eine Vereinbarung durchsetzen, wonach sich sein beklagter jüngerer Bruder für 100.000 Euro aus der Geschäftsführung zurückzieht. Der damalige Anwalt des Klägers sagte vor Gericht, mit den Streitigkeiten würde die Existenz des Unternehmens aufs Spiel gesetzt.

Mit Klage gescheitert

Eines der Gerichtsverfahren wurde heuer vom Obersten Gerichtshof entschieden. Die Tochter der Familie scheiterte mit ihrer Klage nach gerichtlicher Versteigerung der Erbschaft. Das sei vor der Einantwortung und damit vor dem Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens nicht möglich, urteilten die Zuständigen des OGH.

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