Ab 6. September arbeiten Frauen statistisch gesehen in Vorarlberg unbezahlt. Auf diese ungerechte Situation wollen wir ÖGB-Frauen mit öffentlichen Verteilaktionen und Betriebsaktionen zum Equal Pay Day, dem Tag für gleiche Bezahlung, aufmerksam machen, so Doris Pfeiffer, ÖGB-Landesfrauenvorsitzende.
Einkommensunterschiede haben viele Ursachen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind, so Pfeiffer. Frauen verlieren Geld beim Berufsstart, durch Berufsunterbrechungen, Teilzeitphasen und durch geringere Karrierechancen. Auch die Anrechnung von Vordienstzeiten, die Einstufung sowie Zulagensysteme erweisen sich für Frauen oft als `Einkommensfallen´, so Pfeiffer weiter.
Frauen arbeiten für weniger Geld
In Vorarlberg verdienen Frauen noch immer um 31,8 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die durchschnittlichen Bruttobezüge 2009 von ganzjährig Vollzeit beschäftigten Männern betrugen in Vorarlberg 44.116 , die der Frauen nur 30.068 *, das entspricht einem Einkommensunterschied von 31,8 Prozent ( im Vergleich dazu beträgt der Einkommensnachteil im Österreichdurchschnitt 24,3 Prozent und in Wien 21,2 Prozent).
Diese Situation ist absolut inakzeptabel, so Doris Pfeiffer. Die Einkommenstransparenz ist ein erster Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit. Wir müssen aber alles daran setzen, die Einkommensschere weiter zu schließen!, fordert Pfeiffer.
Aktuelles Beispiel, dass es sich lohnt zu kämpfen, ist für die Frauenvorsitzende das OGH-Urteil, das die Gewerkschaft der Privatangestellten für KassierInnen im Handel erwirkt hat. Diese sind laut OGH in Beschäftigungsgruppe 3 des Handels-KV einzustufen, was in der Praxis aber oft nicht der Fall war bzw. ist. Vor allem für weibliche Beschäftigte im Handel bedeutet das eine deutliche Besserstellung beim Gehalt.
Forderungen der ÖGB-Frauen
Damit Frauen 100 Prozent und nicht ein Drittel weniger verdienen, fordern die ÖGB-Frauen:
- Ein Mindesteinkommen bei Vollzeitbeschäftigung von 1.300 Euro brutto monatlich (Die Umsetzungsrate liegt derzeit bei 65 %). Noch immer gibt es Branchen, in denen diese Forderung nicht umgesetzt ist. So haben etwa Kosmetikerinnen und Fußpflegerinnen überhaupt keinen aktuellen Kollektivvertrag und erreichen diesen Mindestlohn nicht; ein Bereich der vorwiegend Frauen trifft.
- Verbindliche Quoten für mehr Frauen in Führungspositionen.
- Interne Offenlegung der Einkommen auch für kleinere Betriebe, um die Mehrheit der Beschäftigten in Einkommensberichten zu erfassen.
- Umsetzung der Stellenausschreibungen mit Angabe des Einkommens: obwohl seit März verpflichtend, wird bislang das Gesetz von den meisten Firmen – auch in Vorarlberg – nicht befolgt, Sanktionsmöglichkeiten sind aber erst ab 2012 vorgesehen.
- Ein weiterer Ausbau von qualifizierter Kinderbetreuungseinrichtungen und SchülerInnenbetreung sowie flexiblere Öffnungszeiten und weniger Schließtage.
Presseaussendung des ÖGB Vorarlberg
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