Im Zusammenhang mit einer Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga und eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wurde Westenthaler in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt. Für Westenthaler geht es nun um die Strafe, gegen die er Berufung eingelegt hatte. Sollte es bei der erstinstanzlichen Sanktion bleiben, müsste Westenthaler fünf Monate im Gefängnis absitzen, ehe er den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen kann.
(APA/Red.)
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