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Entscheid: Justizwachebeamte dürfen keine Nebenjobs in Bordellen haben

Justizbeamte dürfen nicht in Bordellen tätig sein - in keiner Funktion
Justizbeamte dürfen nicht in Bordellen tätig sein - in keiner Funktion ©dpa (Sujet)
Im westlichen Österreich ist eine Beamtin aufgeflogen, die nebenbei in einem Bordell für Sicherheit und Inkasso-Aufgaben zuständig war. Daraufhin fällte die Disziplinarbehörde nun eine Grundsatzentscheidung, dass derlei künftig verboten ist.

Justizwachebeamte dürfen keiner Nebentätigkeit in einem der Prostitution gewidmeten Betrieb nachgehen, wurde entschieden.

Justizwachebeamtin in Bordell tätig

Wie der “Kurier” in seiner Dienstagsausgabe berichtet, hatte die Frau hatte ihre Nebentätigkeit in einem “Lokal” zwar gemeldet, aber nicht angegeben, dass es sich dabei um ein Bordell handelt. Die Beamtin muss eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsbezügen zahlen.

(apa/red)

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