Justizwachebeamte dürfen keiner Nebentätigkeit in einem der Prostitution gewidmeten Betrieb nachgehen, wurde entschieden.
Justizwachebeamtin in Bordell tätig
Wie der “Kurier” in seiner Dienstagsausgabe berichtet, hatte die Frau hatte ihre Nebentätigkeit in einem “Lokal” zwar gemeldet, aber nicht angegeben, dass es sich dabei um ein Bordell handelt. Die Beamtin muss eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsbezügen zahlen.
(apa/red)
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