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Entschädigung für Asylanten nach Razzia

Vor acht Jahren stürmte ein Großaufgebot an Polizei- und WEGA-Kräften in ein von der Caritas betriebene Asylwerber-Unterkunft in der Neustiftgasse - Bewohner mussten stundenlang verharren - 800 Euro Entschädigung nach acht Jahren Verhandlung.

Stundenlang mussten die Bewohner laut Anwalt Wolfgang Rainer verharren, bis alle Identitäten geklärt und alle Zimmer durchsucht waren. 15 Betroffene wandten sich daraufhin an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Von 46 Beschwerdepunkten wurden 37 gewonnen, gab der Anwalt am Mittwoch bekannt. Die Beschwerdeführer bekamen 865,46 Euro Entschädigung zugesprochen.

Der Vorfall ereignete sich am 16. Februar 1997. Laut Anwalt Rainer bezog sich der gerichtliche Hausdurchsuchungsbefehl nur für die Zimmer von zwei kurz zuvor unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommenen Personen. Trotzdem wurde das gesamte Gebäude durchsucht. Laut Anwalt wurde u.a. ein Mann von einem Dachboden geholt, der sich gerade beim Gebet befand, ein anderer aus der Dusche. „Hausrecht ist heilig“, kommentierte Rainer.

Die durchwegs aus Afrika stammenden, männlichen Bewohner mussten sich Rainer zufolge im Stiegenhaus aufstellen und unter Bewachung solange verharren, bis die Identitäten geklärt und alle Zimmer durchsucht waren. Die Aktion habe mehrere Stunden in Anspruch genommen, Drogen seien dabei nicht gefunden worden.

Nach Durchführung dreier Verhandlungen im Sommer 1999 gab der UVS den Beschwerden so nach und nach Folge, sagte Rainer, bis die Beschwerden auch noch im letzten Punkt rechtsrichtig erledigt und Kosten in der gebührenden Höhe zuerkannt wurden. Nach einer Berechnung des Anwalts entstanden durch den Polizei-Einsatz und die folgenden Beschwerdeverfahren Kosten in der Höhe von 78.329,94 Euro (Entschädigungskosten inklusive).

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