Ziel müsse es sein, von einer gerichtlichen Bestrafung der Konsumenten weg zu kommen. Gesundheitsbezogene Maßnahmen sollten hingegen forciert werden, so Bischof. Laut Suchtmittelgesetz darf Drogenkonsum in der Schule und im Bundesheer nicht bei der Staatsanwaltschaft oder der Exekutive angezeigt werden. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum Jugendliche, die in ihrer Freizeit zum Joint greifen, schlechter gestellt sind. Hier fordert Bischof eine Änderung im Suchtmittelgesetz.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.