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Entgangene Urlaubsfreuden durch Reiseärger: Wie richtig reklamieren?

Feldkirch - Ist die lang ersehnte Reise mit Mängeln verbunden, so kann der Urlaub schnell zum Ärgernis werden. Konsumentenberaterin Mag. Gabriele Bertsch erklärt, wie man für den verpatzten Urlaub noch etwas rausholen kann.
Videobericht

Gleich vor Ort reklamieren

Treten bei der Reise etwaige Mängel auf oder können gewisse Leistungen nicht wie gebucht in Anspruch genommen werden, so hat man das Recht auf Verbesserung und Änderung dieser Situation. Erst wenn keine Besserung möglich ist, so steht einem eine finanzielle Entschädigung zu: „Am besten ist es, gleich am Urlaubsort zu reklamieren und zwar hartnäckig, um das zu erreichen, was gebucht wurde“, empfiehlt Konsumentenberaterin Mag. Gabriele Bertsch der AK Vorarlberg. Die meisten großen Reiseveranstalter haben Repräsentanten vor Ort, denen die Missstände geschildert werden müssen.

Reklamieren nach der Reise

Bertsch rät den Reisenden die Mängel – seien es Zimmerschäden oder Ungeziefer usw. – zu dokumentieren, damit Beweise vorhanden sind. Dies kann mittels Fotos, Videos und auch Zeugenaussagen anderer Reisender passieren. Ebenso essentiell ist es, eine schriftliche Bestätigung vom Reiseveranstalter darüber, welche Leistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, zu fordern. „Nach der Rückkehr können die Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden“, so Bertsch.

Ist die Beweislage ausreichend, so ist die Aussicht auf eine finanzielle Abgeltung relativ gut: „In der Praxis sind Betroffene oft enttäuscht, dass die Entschädigung weniger als erwartet ausmacht, aber natürlich ist die Preisabgeltung immer davon abhängig, um welchen Mangel es sich handelt“, erklärt Konsumentenberaterin Bertsch.

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