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"Enorme Umweltbelastung" - Landesregierung ruft zu Zurückhaltung bei Silvester-Feuerwerken auf

Ein Appell für eine zeitliche und räumliche Begrenzung von Feuerwerk.
Ein Appell für eine zeitliche und räumliche Begrenzung von Feuerwerk. ©VOL.AT/Oliver Lerch
"Enorme Umweltbelastung" - "Auch die Tiere leiden": Die Landesregierung in Person von Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) und Johannes Rauch (Grüne) appelliert dazu, sich an Silvester bei Feuerwerken zurückzuhalten.
Sicherheitsmaßnahmen für Silvester
Silvester ohne Feuerwerkskörper

Die Lärm- und Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht überstiegen die Grenzwerte oft um das Vielfache. “Diese enorme Umweltbelastung könnte reduziert werden, in dem die Feuerwerke zeitlich und räumlich in den Gemeinden eingeschränkt werden”, appelliert Umwelt- und Klimaschutzlandesrat Johannes Rauch an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. “Auch Tiere leiden unter dem Feuerwerk”, gibt Landesrat Erich Schwärzler zu bedenken.

Zu Silvester und am Neujahrstag werden an den Luftgüte-Messstellen des Landes sehr hohe Feinstaubbelastungen gemessen. Feuerwerkskörper seien Ursache für eine Reihe von Schadstoffbelastungen in der Luft. Wenn Feuerwerkskörper abbrennen, steige die Belastung der Luft explosionsartig an. Zu großen Teilen bestehe der Feuerwerksqualm aus Feinstaub PM10 (PM – Particulate Matter, Staubteilchen mit einem Durchmesser <10µm).

Hohe Feinstaubkonzentrationen würden eine enorme Belastung für die Gesundheit darstellen. Der lungengängige Feinstaub wirke sich negativ auf die Atemwege aus. Asthmatiker hätten einen erhöhten Medikamentenbedarf und Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen seien vermehrt zu verzeichnen, so die Landesregierung

Zeitliche und räumliche Einschränkungen

“Ich appelliere daher an die Vorarlberger Gemeindeoberhäupter, Feuerwerke an Silvester zeitlich zu begrenzen, etwa zwischen 23.30 und 0.30 Uhr, oder nur in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Plätzen zu genehmigen”, sagt Rauch.
Bereits Feuerwerke mit der Kennzeichnung “Kategorie F2” (Feuerwerkskörper mit geringem Lärmpegel) sind im Ortsgebiet eigentlich verboten. Dieses Verbot kann aber von den Gemeinden per Verordnung aufgehoben werden, wenn die Lärmbelästigung nicht unzumutbar ist und die Gesundheit nicht gefährdet wird. “Ich verstehe, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an Silvester keine Spielverderber sein wollen, aber es geht auch darum, Mensch, Tier und Umwelt vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen,” betont Rauch.

“Auch Tiere leiden unter Feuerwerk”

Ebenfalls zu bedenken laut Landesrat Schwärzler: “Auch Tiere leiden sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft stundenlang andauert”. Deshalb sollen im Nahbereich von landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen keine Feuerwerke gezündet werden. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt müssen die Reste des Feuerwerks entsorgt werden.

Landesregierung: Bitte Rücksicht nehmen

Wenn alle Mitbürgerinnen und Mitbürger Rücksicht auf ihre Umgebung und Umwelt nehmen würden, ließe sich die Feinstaubbelastungen und Lärmbelästigungen bereits enorm einschränken. Folgende Grundsätze sollten daher eingehalten werden:

– Weniger ist manchmal mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.
– Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels. Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.
– Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen).

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