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Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Feldkirch - Wegen Vergewaltigung wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch ein 34-jähriger Türke zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 34-Jährige bestritt bis zum Urteilsspruch, seine Lebensgefährtin geprügelt und zum Beischlaf gezwungen zu haben.

Der Angeklagte bezeichnete das Verhältnis zu der jungen Baltin als harmonisch, dass er sie ab und zu geschlagen habe, gab er jedoch zu. Zeugenaussagen belegten jedoch das Verhalten des 34-Jährigen gegenüber der Frau: So zwang er sie etwa, ihm pünktlich gebügelte Hemden bereit zu legen und erwartete, dass sie zu Hause blieb.

Bei der jungen zweifachen Mutter stellte man im Krankenhaus zahlreiche blaue Flecken am ganzen Körper fest. Vor allem wenn der 34-Jährige betrunken nach Hause kam, misshandelte er die hübsche Frau. Das Opfer sah aufgrund seiner finanziellen Lage keinen anderen Weg als zu bleiben. Währenddessen quälte der in der Türkei verheiratete, vierfache Vater seine Freundin weiter. Für das Urteil – vier Jahre unbedingte Haft – erbat er sich Bedenkzeit.

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