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Energie AG - Salzburg hält an Vorkaufsrecht fest

Salzburg - Nach Absage des Börsegangs des oberösterreichischen Landesversorgers Energie AG ist tags darauf eine Diskussion um ein mögliches Vorkaufsrecht von Stadt und Land Salzburg zwischen den beiden Bundesländern ausgebrochen.

Beide Seiten betonten jedoch, für Gespräche zur Verfügung zu stehen.

Das von ÖVP und Grünen nach der Absage präsentierte Modell sieht vor, dass sich die TIWAG nicht nur mit 8 Prozent an der EAG selbst beteiligt, sondern auch mit 49,9 Prozent an der Tochtergesellschaft Energie AG Service- und Beteiligungsverwaltungs-GmbH. Diese wiederum hält 26 Prozent an der Salzburg AG. Nun wird debattiert, ob dadurch ein Salzburger Vorkaufsrecht ausgelöst wird.

Stadt und Land Salzburg haben am Donnerstag bereits klargestellt, am Vorkaufsrecht festhalten zu wollen. Anders die Position des oberösterreichischen Landeshauptmanns Josef Pühringer (V): Ein Vorkaufsrecht bestehe aus seiner Sicht nicht, „das wurde umfassend geprüft“, reagierte er auf die Ankündigung aus Salzburg.

„Die rechtliche Regelung sieht eindeutig vor, dass es dem Land Oberösterreich frei stehe, seinen Aktienbestand an der Salzburg AG auch in einer Gesellschaft zu halten, an der das Land Oberösterreich mehrheitlich beteiligt ist“, begründete Pühringer seinen Standpunkt. Oberösterreich verhalte sich „völlig korrekt“.

Mit dem Einstieg der TIWAG als Aktionär bei der Energie AG Oberösterreich werde „kein wie immer gearteter Verkaufsschritt“ gesetzt, der ein allfälliges Vorkaufsrecht von Land und Stadt Salzburg auslösen würde, hieß es auch seitens der EAG. Es sei rechtlich eindeutig geregelt, dass allfällige Änderungen auf Ebene der Gesellschafterstellung in der EAG Oberösterreich Service- und Beteiligungsverwaltungs-GmbH weder ein Zustimmungserfordernis von Stadt und Land Salzburg noch ein Vorkaufsrecht auslösen, so das Unternehmen.

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