Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann im vergangenen Jahr insgesamt siebenmal an der Frau aus Rumänien vergangen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Das Verfahren gegen den Kellner war bereits mehrere Male vertagt worden, ehe Donnerstagmittag das Urteil gesprochen wurde. Der Angeklagte selbst gab von Beginn an vier Vergewaltigungen zu, die Staatsanwaltschaft hatte acht angeklagt. Der Senat entschied sich für sieben bewiesene Straftaten.
Ins Zimmer des Opfers geschlichen
Ereignet haben sollen sich die Vorfälle in einem Hotel im Vorarlberger Oberland. Die 19-jährige Rumänin arbeitete dort als Zimmermädchen, während der Kellner – er war bereits 17 Jahre in dem Hotel beschäftigt – als Chef im Service tätig war. Nachts schlich er sich mit seinem Generalschlüssel in das Zimmer der Frau und soll sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der vierfache Familienvater räumte in seiner Aussage ein, dass es ihm nur um Sex ging, verliebt sei er nie gewesen.
Opfer verstrickte sich in Widersprüche
Das Opfer verstrickte sich in der Einvernahme zwar mehrfach in Widersprüche. Für Richter Peter Mück war das aber durchaus erklärlich. “Im Wesentlichen sind die Angaben glaubwürdig”, sagte er in der Urteilsbegründung. Als Milderungsgründe anerkannte das Gericht unter anderem die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und dass bereits 5.000 Euro an Schmerzensgeld an das Opfer bezahlt wurden.
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