Seit 23. Februar müssen sich Grenzpendler und Grenzgänger, wenn sie in den Freistaat Bayern einreisen nicht mehr testen lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Allgemeinverfügung "Testnachweis von Einreisenden" angepasst, teilte der Landkreis Lindau am Donnerstagnachmittag mit. Grenzpendler und Grenzgänger müssen unabhängig davon jedoch prüfen, ob es in dem jeweiligen Einreiseland andere Regelungen zu beachten gilt, was in Österreich der Fall ist - hier wird ein höchstens sieben Tage alter negativer Test verlangt.
Das Testangebot im Lindauer Testzentrum an der Bösenreutiner Steig bleibt jedoch trotzdem bestehen und wird auch für Testungen im Rahmen des sogenannten "Söder-Tests" geöffnet, heißt es aus Lindau. Zuvor war der Samstag den Grenzgängern aus den Nachbarländern vorbehalten gewesen. Das Angebot am Testzentrum werde nach wie vor stark nachgefragt. So haben im Februar bisher im Schnitt 300 Personen täglich das Angebot genutzt.
Lindauer klagte erfolgreich
Wie die "Lindauer Zeitung" schreibt, hatte ein Lindauer vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die Ungleichbehandlung von Pendlern geklagt. In Baden-Württemberg gab es nämlich keine Testpficht.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied in der Folge, dass es sich bei der Testpflicht für Pendler in Bayern um eine unzulässige Dauerregelung handele. Die deutsche Bundesverordnung sieht Beschränkungen im Grenzverkehr nur vor, um das Einschleppen von Mutationen zu verhindern. Die aktuell geltenden Regeln und Bestimmungen für Tirol bleiben deshalb auch aufrecht.
(VOL.AT)
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