Der Vorarlberger Gemeindeverband empfiehlt seinen Mitgliedern, für die Getränkesteuer eine Zweckwidmung zu beschließen. “Damit wäre den Vorstellungen der EU-Kommission vorläufig genüge getan”, ist der Präsident des Gemeindeverbands, der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold, überzeugt. Vorerst müsse aber erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden, sagte Berchtold am Freitag bei einer Pressekonferenz in Dornbirn.
Der Vorarlberger Gemeindeverband ist derzeit in Sachen Getränkesteuer gleich mehrfach aktiv: Damit die Gemeinden vor Rückforderungen verschont bleiben, soll der Landtag im Dezember ein sogenanntes “Bereicherungsverbot” beschließen. Demnach dürften nur jene Rückforderungen stellen, die die Steuer letztlich auch bezahlt haben – also die Konsumenten. Handel und Gastwirte wären von den Rückforderungen damit ausgeschlossen.
Für die laufenden Einnahmen aus der Getränkesteuer soll der Zweckwidmungsbeschluss die Rechtmäßigkeit sicherstellen. Zweckwidmungen seien für den Schutz und die Förderung der Gesundheit, der Umwelt, des Fremdenverkehrs, des Sports, der Kultur und/oder von Freizeiteinrichtungen möglich, heißt es in der Empfehlung des Gemeindeverbands.
Ob diese Zweckwidmung auch für die Zukunft ausreicht, sei vor der Entscheidung des EuGH noch nicht zu beurteilen, hieß es heute bei der Pressekonferenz: “Wir hoffen.” Darüber hinaus gelte es aber, eine mögliche Abschaffung der Getränkesteuer zu verhindern. Immerhin gebe es “durchaus unterschiedliche politische Ansichten”, ob und wie das Getränkesteuergesetz zu sanieren sei, so Berchtold.
(Bild: VN-Archiv)
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