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Eltern wegen Kindesmisshandlung vor Gericht

©VOL.AT/Eckert
Zwei Monate altes Mädchen hat Hirnhauteinblutungen, Schädelbruch und Rippenbrüche.

von Christiane Eckert/VOL.AT

Der Kindsvater ist 27, die Mutter 29 und sie haben drei Kinder. Nun sitzen die beiden auf der Anklagebank, weil die Mutter ihr zwei Monate altes Baby heftig geschüttelt und verletzt haben soll.

Überdies hätten der Kindesvater und die Mutter keine ärztliche Hilfe aufgesucht, was unter Vernachlässigen fällt. Die beiden leugnen, für die Verletzungen verantwortlich zu sein. Die Verletzungen müssten vielmehr von der Geburt stammen. „Ausgeschlossen“ heißt es seitens des Gerichtsmediziners Walter Rabl.

Noch keine Entscheidung

Was die schwere Körperverletzung betrifft, befürchtet die Richterin, dass eine absichtlich schwere Körperverletzung vorliegen könnte. Dafür wäre dann ein Schöffengericht und nicht sie zuständig.

Deshalb ergeht diesbezüglich ein Unzuständigkeitsurteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Bezüglich des Nichtaufsuchens eines Arztes werden weitere Gutachten eingeholt, dann erst kann der Prozess fortgesetzt werden. Die schweren Verletzungen waren rein zufällig bei einem Impftermin aufgefallen.

 

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