von Christiane Eckert/VOL.AT
Ein Unterländer Ehepaar, er 28, sie 30 Jahre alt, wurde wegen Quälen und Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen verurteilt. Beide müssen je 960 Euro Strafe bezahlen und wurden außerdem zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Die beiden holten im November 2017 keine ärztliche Hilfe, als ihre zwei Monate alte Tochter weinte, sich nicht berühren ließ, kaum trank und auffallend viel schlief. Erst Tage später gingen sie zum Arzt, als das Mädchen geimpft werden sollte. Der Mediziner überwies das Kind ins Spital, wo schwere Verletzungen der Kleinen offenkundig wurden.
Schwerste Verletzungen
Was die schweren Kopfverletzungen und Serienrippenbrüche betrifft, wurde bereits beim letzten Verfahren der Gerichtsmediziner Walter Rabl gehört. Ob die Mutter, so wie die Staatsanwaltschaft dies vorwirft, für diese absichtlich schweren Körperverletzungen angeklagt werden kann, ist noch offen. Gegen diese Anklage wurde seitens der Verteidigung Einspruch erhoben, das OLG entscheidet nun darüber. Erst danach ist der Weg für ein allfälliges weiteres Strafverfahren offen. Somit gab es vorerst nur einen Schuldspruch, weil keine Hilfe geholt wurde. Bezüglich der Zufügung der Verletzungen muss man abwarten, was das OLG Innsbruck entscheidet.
(VOL.AT)
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