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ELGA in Vorarlberg: Das sollten Sie über die elektronische Gesundheitsakte wissen

Als erstes Spital in Vorarlberg ist das KH Dornbirn auf das Informationssystem ELGA umgestiegen. Die elektronische Gesundheitsakte erlaubt bestimmten Gesundheitseinrichtungen den Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von Patienten. Sebastian Wöß, der Projektleiter für ELGA in Vorarlberg, infomiert über die Details.

Mit der Einführung von ELGA können Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Apotheken leichter auf Patientendaten zurückgreifen. Da medizinische Akten, wie Entlassungsbriefe oder Laborbefunde, so leichter eingesehen werden können, war ELGA lange Gegenstand erhitzter Diskussionen bei Datenschützern.

Was für Rechte bleiben dem Patienten?

“Tatsächlich ziehen aber nicht nur Gesundheitseinrichtungen ihren Nutzen daraus. Auch der Patient selbst kann alle seine Befunde und Medikationsdaten einsehen. Außerdem kann jeder sich darüber informieren, welcher Arzt oder welches Spital sich seine Informationen angesehen hat. Patienten können Daten, die für andere nicht sichtbar sein sollen, ausblenden oder sogar bestimmten Einrichtungen den Zugriff auf ihre Akte verweigern”, erläutert Sebastian Wöß. Auch kann ein Arzt nicht ohne Grund Patientendaten einsehen. Nur wenn die E-Card in der jeweiligen Praxis ins Auslesegerät gesteckt wurde, bekommt dieser Zugriff. Das heißt, egal, wer auf die Daten zugreifen will, es muss ein Behandlungsverhältnis bestehen.

Was für Vorteile bringt ELGA?

Auch in puncto Patientensicherheit sieht Wöß ganz klar nur Vorteile für den Patienten: “Durch die Einsicht in meine Befunde habe ich einen besseren Überblick über meine Medikationsdaten. Diese kann ich zum Beispiel auch orts- und zeitunbahängig ausdrucken, um mir einen besseren Überblick zu verschaffen.” Außerdem können Ärzte durch die Daten, die ihnen durch ELGA zur Verfügung gestellt werden, schneller Diagnosen stellen. Auch die elektronische Speicherung sei gegenüber dem Ausdruck auf Papier besser, da wichtige Einzelheiten so nicht mehr so schnell verloren gehen können.

Jeder hat das Recht sich abzumelden

Was Sie wissen sollten: Ihre Daten stehen den Gesundheitseinrichtungen nicht ewig zur Verfügung. Nach 32 Tagen werden sie automatisch aus dem Speicher des Arztes oder des Spitals gelöscht und erst bei einem erneuten Arztbesuch wird wieder ein Eintrag erstellt. Dieser wird dann wieder nach Ablauf der 28 Tage gelöscht. Grundsätzlich ist jeder, der in Österreich versichert ist, auch bei ELGA dabei. Jeder Patient hat aber das Recht, sich von ELGA abzumelden.

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