Gesetzesentwurf der Gesundheitsakte “unausgegoren”
Konkret bestehe die herausfordernde Absicht, die Elektronische Gesundheitsakte unter Wahrung der Patientenrechte und des Datenschutzes einzuführen. ÖVP-Gesundheitssprecher Christoph Winder begrüßt dieses Vorhaben. Die Gesundheitsakte bringt viele Chancen.
Chancen durch ELGA
Zum Beispiel eine massive Reduktion von Schnittstellenschwierigkeiten zwischen der niedergelassenen und stationären Gesundheitsversorgung. Allerdings ist der vorliegende, äußerst komplexe und sehr technische Entwurf in vieler Hinsicht unausgegoren und könnte so zum gesundheitspolitischen Rohrkrepierer werden, kritisiert LAbg Winder den Gesetzesentwurf.
Frage des Datenschutzes aufgrund ELGA klären
Wesentlichste Herausforderung sei wohl die Frage des Datenschutzes. Die seitens des Bundes vorgeschlagene Opt-Out Lösung, was soviel wie die Möglichkeit der Nichtteilnahme auf ausdrücklichen Wunsch bedeutet, sei jedenfalls kritisch. Eine intelligente Opt-In Variante, die unter Umständen noch mit sozialversicherungsrechtlichen Anreizen verknüpft ist, wäre der sicherere Ansatz.
Würde der Entwurf so umgesetzt, könne das seit vielen Jahren genutzte und bewährte Gesundheitsnetz Vorarlberg (GNV) nicht mehr genutzt werde. Das obwohl sich das GNV bewährt habe und eine gerichtete Kommunikation auch nach einer allfälligen ELGA Einführung jedenfalls notwendig sein wird.
Allein an diesen Beispielen sehe man schon, dass viele Fragen nach wie vor offen sind. Das Thema ist zu wichtig und zu chancenreich um verkorkst zu werden. Deshalb wäre es bereits im Vorfeld gescheit gewesen, die Länder und die anderen Systempartner intensiv miteinzubeziehen, so Winder weiter zur ELGA.
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