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Elfjährige geschwängert: Unterbringung in Anstalt

Das Gericht stützte sich auf das Gutachten eines Gerichtspsychiaters, der dem 19-Jährigen zur Tatzeit Zurechnungsunfähigkeit bescheinigte
Das Gericht stützte sich auf das Gutachten eines Gerichtspsychiaters, der dem 19-Jährigen zur Tatzeit Zurechnungsunfähigkeit bescheinigte ©VOL.AT/Hartinger
Geistig eingeschränkter 19-Jähriger war laut Urteil zurechnungsunfähig: Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 19-Jährige hat heuer am 1. April im Oberland beim einvernehmlichen Sex ein elfjähriges Mädchen geschwängert. Der geistig zurückgebliebene junge Erwachsene war dabei nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Der Betroffene wurde gestern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas Mandl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Darüber wird der Oberste Gerichtshof entscheiden. Der Feldkircher Rechtsanwalt will erreichen, dass sein Mandant nur bedingt eingewiesen wird. Dafür sollte dem Betroffenen seiner Meinung nach die Auflage erteilt werden, sich einer betreuten Wohngemeinschaft anzuschließen.

Das sei zumindest derzeit noch nicht möglich, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Schöffensenats. Denn der 19-Jährige benötige eine „strengere Betreuung“, auch zur Kontrolle der Einnahme der verschriebenen Medikamente. Deshalb könne ihm bis auf Weiteres eine geschlossene Anstalt nicht erspart bleiben. Der Betroffene befindet sich derzeit im Landeskrankenhaus Rankweil in Untersuchungshaft.

Das Gericht stützte sich auf das Gutachten eines Gerichtspsychiaters, der dem 19-Jährigen zur Tatzeit Zurechnungsunfähigkeit bescheinigte. Seiner Meinung nach handelt es sich bei ihm um einen geistig abnormen Rechtsbrecher, von dem ohne eine Unterbringung weiterhin schwere Straftaten zu befürchten wären. Auch während der Erörterung seines Gutachtens war die Öffentlichkeit von der Strafverhandlung ausgeschlossen. Die Richterin sprach bei der Urteilsbegründung etwa von einer leichten Intelligenzminderung, Sprach- und Entwicklungsstörung des Betroffenen.

Vaterschaftstest

Der 19-Jährige gab zu, dass er mit der Elfjährigen geschlafen habe. Dass der Betroffene der Vater des ungeborenen Kindes sei, habe ein Vaterschaftstest ergeben, sagte Staatsanwalt Hannes Glantschnig.

Wäre der junge Erwachsene zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu bestrafen gewesen. Auch einvernehmlicher Sex mit noch nicht 14 Jahre alten Minderjährigen ist strafbar. Wegen der eingetretenen Schwangerschaft hätte für einen zurechnungsfähigen jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 20 der erhöhte Strafrahmen ein bis 15 Jahre Gefängnis betragen, für einen Erwachsenen ab 21 sogar fünf bis 15 Jahre Haft.

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