Ein 24-jähriger Feldkircher Angestellter wurde am Donnerstag wegen Pornografischer Darstellung Minderjähriger zu insgesamt elf Monaten Haft verurteilt. Bereits 2011 war er wegen des selben Deliktes zu vier Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann begab sich, wie vom Gericht angewiesen, in Therapie. Doch offenbar fruchtete diese wenig. Zwei Tage nach seiner Verurteilung im Mai 2007 war er schon wieder im Internet unterwegs, lud sich Kinderpornos herunter und tauschte auch.
Gutachten eingeholt
Gerichtspsychiater Reinhard Haller untersuchte den Mann hinsichtlich Zurechnungsfähigkeit. Die lag zum Tatzeitpunkt vor. Der Gutachter bestätigt aber, dass der Angestellte an einer perversen sexuellen Störung leide, die Krankheitswert habe. „Mein Mandant benötigt eine Therapie, keine Haftstrafe“, plädierte Verteidiger Clemens Achammer für ein mildes Urteil.
Richter Peter Mück sah eine unbedingte Haftstrafe allerdings als unumgänglich an und widerrief zusätzlich zu den sieben Monaten Haft die einstige Bewährungsstrafe von vier Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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