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Elektronische Fußfessel für Helmut Elsner abgelehnt

Der zuständige Haftrichter sei zur Überzeugung gelangt, dass die bei Helmut Elsner gegebene Fluchtgefahr einem elektronisch überwachten Hausarrest im Wege steht, legte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, unmittelbar nach der Ablehnung der Fußfessel für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor gegenüber der APA die Entscheidungsgründe dar.
Justiz entscheidet über Fußfessel für Elsner

Gemäß §173 a Strafprozessordnung (StPO) kommt eine Fußfessel für U-Häftlinge dann infrage, wenn der “Zweck der Anhaltung (…) auch durch diese Art des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht werden kann”, wie es im Gesetz wörtlich heißt. Dass dies bei ihrem Ehemann nicht angenommen wurde, empörte Ruth Elsner, die vor dem Grauen Haus den Ausgang der Haftverhandlung abgewartet hatte. “Natürlich eine Enttäuschung, gewaltig”, kommentierte sie die den Weiterverbleib ihres Mannes im Gefängnis. Sie ortete “ein absurdes Theater” und “Psychokrieg”. Dass Helmut Elsner nicht in den Hausarrest wechseln darf, sei “für einen normalsterblichen Mitteleuropäer ja nicht nachvollziehbar”.

“Ich mache mir Sorgen um meinem Mann. Für den muss das eine gewaltige Niederlage sein. Auch psychisch. Das ist ein gewaltiger Stress, auch mental und körperlich”, sagte Ruth Elsner zu den zahlreich erschienenen Medienvertretern.

Helmut Elsner war persönlich zur Haftverhandlung erschienen, obwohl ihm der ärztliche Leiter der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Klaus Kaiser-Mühlecker, davon aus gesundheitlichen Gründen abgeraten hatte. Laut seinem Anwalt Karl Bernhauser war der Ex-BAWAG-Chef weniger zuversichtlich als seine Ehefrau, die während der laufenden Haftverhandlung Optimismus versprüht und Journalisten erklärt hatte, die eheliche Wohnung wäre “funktechnisch in Ordnung” und damit für den elektronisch überwachten Hausarrest bestens geeignet.

“Was die Fußfessel betrifft, war Herr Elsner von Haus aus skeptisch, weil er negative Erfahrungen mit diesem Richter und dem Oberlandesgericht gemacht hat”, gaben Bernhauser und Elsners zweiter Rechtsbeistand Jürgen Stephan Mertens nach der ablehnenden Entscheidung des Haft- und Rechtschutzrichters Christian Böhm bekannt. Für Bernhauser war der abgelehnte Hausarrest dessen ungeachtet “völlig unverständlich. Alle, sogar die Staatsanwaltschaft waren dafür. Der Richter hat von seinem Spielraum einmal mehr zuungunsten von Elsner Gebrauch gemacht. Das ist eine bemerkenswerte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten.”

Primär Elsners angeschlagener Gesundheitszustand dürfte dem Richter Kopfzerbrechen bereitet und ihn letztlich dazu bewogen haben, den 75-Jährigen weiter in Haft zu behalten. Der herzkranke Ex-Banker braucht ärztliche Betreuung, “und er (der Richter, Anm.) hat Elsner erklärt, dass er ihm formal keine Weisung erteilen kann, einen Arzt zu besuchen”, verriet Bernhauser. Der Haftrichter befürchtet offenbar, Elsner könne eine derartige Weisung zur Flucht nützen. “Dabei haben wir angeboten, dass die ärztliche Betreuung auch in der Wohnung stattfinden kann. Elsner ist krankenversichert, eine Ärztin befindet sich im Haus. Und außerdem hat er gar kein Interesse zu flüchten, sondern will den Verbleib der BAWAG-Gelder aufklären”, sagte der Elsner-Anwalt. Der Richter sei darauf nicht eingegangen: “Er hat alle Aspekte, die für Herrn Elsner gesprochen haben, ignoriert.”

Eine Rolle könnten allerdings auch geringfügige technische Probleme gespielt haben: Die Basisstation, mit der überwacht worden wäre, ob Helmut Elsner den Hausarrest in seinem City-Penthouse und das auf ihn abgestimmte Aufsichtsprofil auch einhält, soll das Bügelzimmer nicht abgedeckt haben. Elsner gelobte zwar, er werde dieses Zimmer in der 278 Quadratmeter großen Wohnung nicht betreten, doch womöglich war dem Richter diese Unwägbarkeit einfach zu riskant.

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