Sachverständiger Reinhard Haller attestierte dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung und sprach von hohem Fremdgefährdungspotential. Immer wieder macht der Mann Probleme, besondere Aversionen zeigt er offenbar gegen Psychiatrien und Krankenhäuser. Als er von der Polizei nach Rankweil gebracht werden sollte, rastete er aus.
Kaum einsichtig
Vor über zwanzig Jahren erschoss der heute 62-Jährige offenbar versehentlich seine Ehefrau. Er wurde wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt. Doch das ist lange her. Seit dem arbeitete er fleißig, war oft im Ausland und ist auch als Techniker ein gefragter Mann. Doch offensichtlich stimmt etwas nicht mit ihm. Immer wieder fällt er auf, sorgt für Unruhe und musste in die Psychiatrie. Er selbst findet das alles übertrieben und behauptet, er sei immer völlig friedlich. Richter Richard Gschwenter verspricht dem Angeklagten, dass er in der Psychiatrie nicht weggesperrt und dass er sich persönlich nach den Fortschritten des Mannes erkundigen wird. Verteidigerin Tanja Geier setzt sich engagiert für ihren Mandanten ein, eine Einweisung kann sie ihm allerdings auch nicht ersparen. Der Verurteilte scheint sich dennoch respektiert zu fühlen, allerdings möchte er drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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