Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege:
Die Erhebung und Einschätzung des Pflegebedarfs als Grundlage der Einstufung des Pflegegeldes obliegt derzeit in Österreich der Medizin.
Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) und seine ARGE Mobile Pflege fordern die Einstufung des Pflegegeldes durch den Pflegefachdienst, da die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs Kernkompetenz dieser Berufsgruppe ist.
Die Verlagerung der Einstufung an die Fachpflege ermöglicht die Verbesserung der Qualität und eine höhere Kundenzufriedenheit. Somit kann eine Reduktion der Einsprüche und eine Entlastung der Sozialgerichte erreicht werden.
In einem Pilotversuch mit fünf Testregionen soll nun erprobt werden, wie ÄrztInnen und Pflegepersonal bei der Beurteilung des Pflegeaufwands zur Einstufung des Pflegegeldes sowie eines Antrags um Erhöhung zusammenwirken. In Deutschland wird die Einschätzung des Pflegebedarfs u. die daran gekoppelte Festlegung der Einstufung übrigens seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1994 sehr erfolgreich vom Pflegefachpersonal durchgeführt. Warum diese bewährte Regelung nicht einfach übernehmen?
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