Selbst die Staatsanwaltschaft nennt den derzeit in Ruhe befindlichen Beamten einen der Besten, wenn nicht „den Besten“ seiner Branche. Und es fällt dem Ankläger schwer, einen Schuldspruch zu Lasten des wohlverdienten Ermittlers zu beantragen. Konkret ging es um einen Fall von erpresserischer Entführung in Griechenland. Ein Flüchtling soll erpresst und gefangen gehalten worden sein. Neben dem formellen Weg beschritt der einstige Beamte auch Wege, was ihm als Amtsmissbrauch angelastet wurde.
Praktisch und schneller
Da monatelanges Warten auf offizielle Antworten nicht weiter führte, erledigte ein zufällig in Griechenland urlaubender Dolmetscher vor Ort ein paar Dinge. Dazu gehörten Fotos von einem Gebäude, das Nachfragen, ob der Akt eingelangt sei und das Überreichen eines Briefes. Dies sei ungesetzlich, so der Ankläger. „Kein wissentlicher Missbrauch der Amtsbefugnis“, sagte allerdings das Gericht. Der Beamte wurde freigesprochen und kann aufatmen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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