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Einsicht kam erst in der vierten Verhandlung

Angeklagter stimmt Diversion im zweiten Rechtsgang am BG Bezau zu.
Angeklagter stimmt Diversion im zweiten Rechtsgang am BG Bezau zu. ©Berchtold (Themenbild)
Feldkirch. Diversion für Security, der einen Ballbesucher geschlagen und verletzt haben soll.

Erst in der vierten Gerichtsverhandlung übernahm der Angeklagte Verantwortung für sein Fehlverhalten. Bis dahin hatte der Security einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte ihm das Vergehen der Körperverletzung zur Last. Der Sicherheitsmann soll einen Besucher eines Schulballs geschlagen und dabei leicht verletzt haben.

Vorstrafe erspart

Im zweiten Rechtsgang am Bezirksgericht Bezau stimmten der Angeklagte und der Bezirksanwalt einer diversionellen Erledigung zu. Für die Diversion bezahlt der Angeklagte dem Gericht als Geldbuße 700 Euro. Dafür bleiben ihm eine drohende Verurteilung und eine mögliche Vorstrafe erspart.

Zudem hat er dem Gericht 150 Euro für die Verfahrenskosten zu überweisen. Und dem Ballbesucher, der ein Cut an der Schläfe erlitten hatte, muss der Security ein Schmerzengeld von 500 Euro bezahlen. Am meisten zu bezahlen hat der Beschuldigte freilich seinem Verteidiger.

Zunächst war der Angeklagte in dem Strafverfahren am Bezirksgericht Bezau nach zwei Verhandlungen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde von ihm nicht akzeptiert, er ließ seinen Anwalt Klaus Tusch Berufung einlegen. Das Landesgericht Feldkirch hob in zweiter Instanz das Ersturteil auf und ordnete eine neue Verhandlung in Bezau an. Nach Ansicht des Berufungsgerichts waren nicht alle notwendigen Zeugen gehört worden. Bei der Neuverhandlung am Bezirksgericht erfolgte dann die diversionelle Erledigung.

Jacken verschwunden

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem Security und dem Ballbesucher war es gekommen, weil bei einem Bregenzerwälder Schulball weit nach Mitternacht die Jacken von einigen Gästen in der Garderobe nicht mehr vorhanden gewesen waren. Der Mitarbeiter der für die Tanzveranstaltung zuständigen Sicherheitsfirma soll dem Studenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm so die blutende Wunde oberhalb eines Auges zugefügt haben.

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