Bis Mittwoch, 22.
Dezember 1999 kann jeder Landesbürger bei Gemeindeämtern,
Bezirkshauptmannschaften oder beim Amt der Vorarlberger Landesregierung in
den Gesetzestext Einsicht nehmen und Änderungsvorschläge erstatten.
Primäres Ziel des Gesetzesentwurfes ist die Umsetzung der technischen
Arbeitnehmerschutzrichtlinien, der Arbeitszeitrichtlinie und der
Jugendarbeitsschutzrichtlinie der EU für die land- und forstwirtschaftlichen
Dienstnehmer.
Weiters soll deren Rechtsstellung im Bereich der
Arbeitszeitgestaltung und des Urlaubsanspruches entsprechend den Vorgaben
des Grundsatzgesetzes modifiziert werden.
(Bild: VN-Archiv)
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