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Einigung bei Pensionsreform

Wirtschaftsminister Bartenstein und Sozialminister Buchinger haben sich nach langem Ringen auf ein Pensionspaket geeinigt. Neben einer Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 wird es künftig auch eine Pensionsautomatik geben, berichtete Bartenstein.

Bei steigender Lebenserwartung um mehr als sechs Monate, ist der Sozialminister verpflichtet, Verschlechterungen im Leistungsrecht vorzunehmen.

Konkret sieht die Regelung folgendermaßen aus. Ausgegangen wird immer von der Lebenserwartung eines 65-Jährigen. Das Basisjahr für die Rechnung ist 2009. Steigt die Lebenserwartung um sechs Monate, ist der Sozialminister verpflichtet, Maßnahmen zu setzen – allerdings nur dann, wenn sich das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Pensionszahlungen um mehr als einen Prozentpunkt verschlechtert. Derzeit liegt die Deckungsrate bei 75 Prozent.

In diesem Fall muss die zusätzliche Belastung auf fünf Pfeiler verteilt werden: Das Pensionsalter, die Beiträge, die Pensionshöhe, die aktuelle Pensionsanhebung sowie den Bundesbeitrag.

Die Hacklerregelung wird gemäß Regierungseinigung nochmals um drei Jahre ausgedehnt – auf die Jahre 2011-2013. Damit können Männer mit 60 und Frauen mit 55 weiter abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn sie 45 bzw. 40 Beitragsjahre aufweisen. Kleine Erleichterung: Künftig werden auch Bezugszeiten für das Krankengeld als Beitragszeiten gewertet.

Bartenstein zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Es handle sich um einen großen Schritt zu einer nachhaltigen Pensionssicherung. Erfreulich ist für ihn, dass nun erstmals eine Automatik zur Anwendung komme, die keinen politischen Ermessensspielraum abbilde.

Buchinger hat in der “ZIB 2” zum Pensionspaket der Regierung erklärt, dass man heute über 20 oder 30 Jahre keine Garantie abgeben könne, ob nicht doch eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters notwendig sein werde.

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