Landesregierung, Landtagsfraktionen, der Gemeindeverband und die Caritas haben sich auf ein Nachfolgemodell für die Nachbarschaftshilfe geeinigt. Es heißt “Integrationstätigkeit von Flüchtlingen für Land und Gemeinden” und definiert, wie Asylwerber tätig sein dürfen. Offiziell zwar lediglich für Städte, Gemeinden und das Land. Über Umwege ist es gemeinnützigen Organisationen wieder möglich, Asylwerber und Privatpersonen zusammenzubringen. Versichert sind die Flüchtlinge beim Land.
Maximal fünf Euro pro Stunde
Demnach können Städte, Gemeinden oder das Land Projekte definieren, die dem Gemeinwohl dienen. Dies reicht von Wanderwegen, die instand gesetzt werden, über Seniorenbetreuung bis zu Unkrautvernichtung. Dem Land sei zum Beispiel die Neophytenbekämpfung ein wesentliches Anliegen, erklärt Schwärzler. Ein Asylwerber darf höchstens 110 Euro pro Monat verdienen, das ist im Grundversorgungsgesetz so geregelt. Der Stundenlohn soll maximal fünf Euro pro Stunde betragen. Landesrat Schwärzler und Landesrätin Katharina Wiesflecker rechnen dennoch nicht mit Lohndumping bzw. mit Konkurrenz zu heimischen Arbeitnehmern. Es sollen von den Asylwerbern nur Tätigkeiten verrichtet werden, “die sonst liegenbleiben.”
Schlupfloch machts möglich
Gemeinnützige Arbeit ist laut Gesetz erlaubt. Bei der Nachbarschaftshilfe konnten auch Private bei der Caritas um Hilfe anfragen. Über Umwege wird das ab 1. Jänner wieder möglich sein. Projektbetreiber – also Gemeinden oder das Land – können einen Dienstleister zur Umsetzung der Projekte beauftragen. Auch gemeinnützige Organisationen dürfen das sein, wie die Caritas. (Quelle: VN/Prock)
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