Aufgefundene Tiere müssen der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden und werden dann auf deren Anordnung im Tierheim untergebracht. Meldet sich innerhalb eines Monats kein Besitzer, kann das Tier durch die Mitarbeiter des Tierheims an einen neuen Besitzer vermittelt werden. Unterstützung erhält das Tierheim dabei vom Tierschutzombudsmann des Landes, Mag. Alexander Geyrhofer. “Für die Verwahrung dieser Fundtiere im Tierheim Salzburg kommen Stadt und Land Salzburg auf. Neu ist nun eine Einzelabrechnung pro verwahrtem Tier auf Basis der aktuellen Kosten für Betreuung, Futter und Tierarzt. Da diese Kosten gestiegen sind, war der Bedarf nach einer neuen Vereinbarung gegeben. Der nun vorliegende Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen”, so Landesrat Sepp Eisl. Auch mit dem Tierheim Hallein wurde ein neuer Verwahrungsvertrag abgeschlossen. Dort wird allerdings die bisherige Form, nämlich eine jährliche Pauschalabgeltung, beibehalten.
“Insgesamt muss es uns in diesem Bereich gelingen, dass nicht mehr so viele Tiere im Tierheim abgegeben werden. Wenn man sich für ein Haustier entscheidet, sollte der erste Weg ins Tierheim sein, um dort ein Tier auszusuchen”, so Eisl.
Quelle: Landeskorrespondenz Salzburg
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