Die Organisatoren von Zeltfesten und Open-Air-Veranstaltungen, aber ebenso Gastwirte hätten dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten würden. Die Gendarmerie kündigt indes verstärkte Kontrollen an.
Festveranstalter müssen dem Jugendgesetz zufolge etwa darauf achten, dass ihre Besucher das vorgeschriebene Mindestalter haben. Sie können Jugendliche gegebenenfalls den Zutritt zu einer Veranstaltung verweigern. Ein besonderes Anliegen der Jugendlandesrätin stellt die Einhaltung der Alkohol- und Nikotinvorschriften dar: “Alkohol und Tabak darf Jugendlichen unter 16 Jahren noch nicht einmal angeboten werden – das verdeutlicht die Verantwortung jener, die ausschenken und verkaufen.”
Das Landesgendarmeriekommando meldet unterdessen vor allem in der Sommerzeit verstärkte Kontrollen der Jugendschutzbestimmungen an. Verstoßen die Veranstalter und Gastronomen gegen die gesetzlichen Vorschriften, drohen ihnen hohe Strafen.
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