Das Einfamilienhaus wurde gleich zwei Käufern veräußert. Beide Erwerber haben je 360.000 Euro bezahlt. Der erste Käufer hat den Hausverkäufer und den zweiten Erwerber geklagt. Mit dem am Landesgericht Feldkirch anhängigen Zivilprozess will der Kläger erreichen, dass das Haus nur noch ihm gehört.
Zivilrichter Norbert Stütler trug dazu bei, dass der beklagte zweite Käufer zu einem Vergleich bereit ist. Demnach stimmt er einer Rückabwicklung des Geschäfts zu. Der Mann will auf das Haus verzichten, wenn er den bezahlten Kaufpreis und die Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und Kaufvertrag zurückerhält. Er merkte an, dass „ich nie wieder so günstig zu einem Haus komme“. Bei einer Rückabwicklung würde nicht mehr geprüft, ob er wusste, dass das Haus schon an einen anderen verkauft war.
Der beklagte Hausverkäufer war bei der jüngsten Gerichtsverhandlung nicht anwesend. Sein Anwalt Thomas Kaufmann und Richard Bickel als Anwalt des Klägers wollen nun außerhalb des Gerichtssaals mit den Streitparteien über einen Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits verhandeln.
Geschäftsunfähigkeit
Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, würde der Psychiater Helmut Klien im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstellen. Der Sachverständige soll die Frage beantworten, ob der Hausverkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs an den zweiten Käufer geschäftsunfähig war. Wäre dem so, würde der Immobiliendeal für ungültig erklärt werden. Der Hausbesitzer soll heroinsüchtig gewesen sein.
Er hat sein Haus angeblich deshalb noch einmal verkauft, weil der erste Käufer eine Preisminderung von 40.000 Euro für behauptete Baumängel verlangt. Der erste Käufer hat deshalb den Kaufpreis noch nicht bezahlt, sondern treuhänderisch hinterlegt. Der Hausverkauf an ihn wurde daher noch nicht verbüchert. Er wohnt mit seiner Frau und seinen Kindern seit drei Jahren in dem Haus.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.