Der junge Mann hat bereits sieben Vorstrafen, nun sitzt er erneut auf der Anklagebank. Dieses Mal geht es um versuchten schweren Raub. Der Senat spricht ihn allerdings wegen dieses Faktums frei. Man glaubt dem 26-jährigen Opfer, das erzählt, wie sein ehemaliger Kumpel plötzlich vor der Tür stand und ihm Ohrfeigen verpasste. Dass der Vorbestrafte den Bewohner in den Schwitzkasten nahm, ihn in dessen Wohnung in Feldkirch zerrte und dort auch ein Messer zückte. Doch ob im Rahmen dieser Drohungen auch Geld gefordert wurde, musste offen bleiben. Der Beschuldigte gibt an, dass er das Opfer im Drogenrausch verprügeln wollte, zuvor hatte es eine Auseinandersetzung gegeben. Doch Geld habe er nie gefordert, so der Angeklagte.
Gegenargumente
Verteidiger Thomas Raneburger wirft ein, dass sein Mandant sicher keinen finanziell völlig abgebrannten Arbeitslosen ausrauben würde, um an Geld zu kommen. Außerdem habe das Opfer zunächst vor der Polizei falsche Angaben gemacht. Das Opfer erlitt bei dem Gerangel ein Schleudertrauma, eine Bisswunde und litt angeblich lange unter einem ständigen Pfeifen in beiden Ohren. Neben dem versuchten schweren Raub ging es noch um zahlreiche andere Straftaten. Und in vielen Punkten gab es auch dort einen Schuldspruch. Zwei Jahre plus 5 Monate, die noch auf Bewährung offen waren, wurden es dieses Mal. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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